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Architektin oder Bauingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Hochbau als Senior-Projektsteuerer von Großprojekten in der Abteilung "Technisches Gebäudemanagement"
Mettmann
Aktualität: 16.12.2024

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16.12.2024, Kreisverwaltung Mettmann
Mettmann
Architektin oder Bauingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Hochbau als Senior-Projektsteuerer von Großprojekten in der Abteilung "Technisches Gebäudemanagement"
Aufgaben:
Die Projektsteuerung von Großprojekten im Bereich von Neubauten und Erweiterungsbauten sowie komplexen Modernisierungsmaßnahmen mit den Projektstufen und Handlungsbereichen nach der AHO Eine verantwortliche, kooperative, ziel- und prozessorientierte Teamarbeit mit mehreren Fachbereichen Folgende Tätigkeitsfelder: Projektentwicklung, Steuerung und Controlling o.g. Projekte hinsichtlich Terminen, Kosten, Qualitäten und Risiken Aufstellung von Bebauungs- und Machbarkeitsstudien Beauftragung, Steuerung und Abrechnung externer Planer_innen, Berater_innen und Gutachter_innen Prüfung und Bewertung externer Planungen Baukostenermittlung und -analyse Erarbeitung und Optimierung einheitlicher Projektstrukturen Projektsteuerung und Controlling nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen Aufbau und Fortentwicklung von IT-gestützten Systemen / Instrumenten zur Strukturierung von Projekten Beratung, Abstimmung, Koordination und Steuerung von internen und externen Beteiligten und Mitarbeit in Projektgruppen Verantwortliche Vertretung des Kreises Mettmann als Bauherr Erstellen von Entscheidungsgrundlagen, Ausschussvorlagen, Vorlagen für die Verwaltungskonferenz oder das Prüfungsamt incl. eigenständiger Präsentation in politischen Gremien sowie Implementierung und Umsetzung der Ergebnisse
Qualifikationen:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (FH oder TU/TH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang Neben dem, in den vorgenannten Studiengängen vermittelten berufstypischen, fachübergreifenden Wissen erwarten wir zudem : Eine fundierte fachliche Kompetenz , insbesondere Langjährige Projektsteuerungserfahrung, mindestens 8 Jahre, über alle Projektstufen 1-5 nach AHO (Leistungsphasen 1-8 gem. HOAI), vorzugsweise in einer Kommunalverwaltung Fachkenntnisse in den Leistungsphasen der AHO, HOAI, DIN 69901-2, Kenntnisse der technischen Richtlinien (z.B. VDI, Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutzverordnung) sowie im Vergabe- und Vertragswesen (VOB, UVgO, VgV) Fundierte Kenntnisse in den beschriebenen Aufgabenfeldern Die Bereitschaft, sich stetig fortzubilden Gute Ausdrucksfähigkeit Eine ausgeprägte persönliche & soziale Kompetenz, insbesondere Selbstständige, verantwortungsvolle, zuverlässige, systematische und ziel- und teamorientierte Arbeitsweise einschließlich der Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit Engagement, Entscheidungsfreudigkeit Verantwortungs- und Kostenbewusstsein, Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und Handeln Verhandlungsgeschick (Firmen, Bürger_innen, Nutzer_innen, politische Gremien) und Fähigkeit in Konfliktsituationen ruhig und sachlich zu agieren Innovations- und Veränderungsbereitschaft Fähigkeit souverän aufzutreten Eine überdurchschnittliche strategische methodische Kompetenz, insbesondere Fähigkeit, Priorisierungen zu setzen, sowohl terminlich als auch thematisch Fähigkeit, geeignete Informationsstrukturen innerhalb der eigenen Organisationseinheit zu schaffen, z.B. auch durch Optimierung von Projektabläufen Fähigkeit und Bereitschaft, beim eigenen Handeln stets auch die Gesamtverwaltung im Blick zu behalten Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den politischen Gremien. Eine grundlegende digitale Kompetenz, insbesondere Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Produkten (Word, Excel, Outlook) und Kenntnisse im Umgang mit Ausschreibungs- und Planungssoftware (z.B. Orca-Ava, MS-Project) bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW notwendig.

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