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Sachgebietsleitung Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 27.03.2025

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27.03.2025, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Sachgebietsleitung Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)
Aufgaben:
Sie verantworten die Leitung und Weiterentwicklung des Sachgebiets Arbeits- und Gesundheitsschutz Sie koordinieren abteilungsübergreifend die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und stellen dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Standards im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicher Sie beraten und unterstützen die Führungskräfte und Mitarbeitenden in allen Themen rund um Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Die Planung und Durchführung von Schulungen und Trainings zu relevanten Themen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit internen und externen Partner/-innen, insb. dem arbeitssicherheitstechnischen Dienst und dem arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart Weiterhin steuern Sie die Weiterentwicklung des betrieblichen Verpflegungsangebots, einschließlich der Qualitätssicherung und Einhaltung von Hygienevorschriften Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement, Ingenieurwissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation ( Vorlage einer staatlichen Anerkennung bei ausländischen Abschlüssen erforderlich) Berufserfahrung in einer leitenden Funktion im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutzvorschriften, Gesundheitsförderung und Qualitätsmanagement. Erfahrung in der Führung von Teams und der interdisziplinären Zusammenarbeit Ausgeprägte Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten sowie eine lösungsorientierte und selbständige Arbeitsweise Sehr gute organisatorische Fähigkeiten Enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat und Erfahrungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

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