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Projektleiter*in Bauingenieurwesen Schwerpunkt Betontechnologie
Düsseldorf
Aktualität: 11.04.2025
Anzeigeninhalt:
11.04.2025, Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsseldorf
Projektleiter*in Bauingenieurwesen Schwerpunkt Betontechnologie
Aufgaben:
Projektleitung bei der Planung und baulichen Realisierung von abwassertechnischen Anlagen und der Instandsetzung vorhandener Sonderbauwerke mit dem Schwerpunkt Betontechnologie/ Betoninstandsetzung
Ausschreibung von Ingenieurleistungen und Bauleistungen
Wirtschaftsplanung, Termin- und Kostenkontrolle
Verhandlungen mit Behörden, Ingenieurbüros, Baufirmen und sonstigen Projektbeteiligten
Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Bürger*inneninformationsveranstaltungen und Vorstellung der Projekte in politischen Gremien
Übernahme der Bauherrenfunktion im Sinne der Baustellenverordnung für das jeweilige Projekt
Wahrnehmung des BIM-Managements für das jeweilige Projekt.
Qualifikationen:
Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation oder staatlich geprüfte Techniker*innen und Meister*innen aus dem oben genannten Fachbereich mit langjähriger Berufserfahrung
Langjährige Berufserfahrung vorzugsweise in der Planung und dem Bau abwassertechnischer Anlagen und/oder deren Instandsetzung
Qualifizierung als sachkundige*r Planer*in Betoninstandhaltung ist wünschenswert
Gute Kenntnisse der HOAI und der VOB sind wünschenswert
Erfahrungen in der BIM-Anwendung sind wünschenswert
Fach- und organisationsübergreifendes Denken, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit
Sichere Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1) sowie der deutschen Fachbegriffe
Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise EU-Norm B.
Gehören Sie zum Personenkreis der Techniker*innen oder Meister*innen, ist eine Eingruppierung in EG 12 TVöD abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und müsste noch einmal abschließend geprüft werden, wenn wir uns für Sie entscheiden. gegebenenfalls kann aus tarifrechtlichen Gründen die Eingruppierung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen. Voraussetzung für die Eingruppierung in die EG 12 ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Eine Eingruppierung kann daher bis zum Erreichen dieser Voraussetzung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.
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